DIE DIGITALEN ESSENSMARKEN SIND ENTWEDER ALS ALTERNATIVE Gehaltserhöhung oder als Gehaltsumwandlung einsetzbar.
BEI DER ALTERNATIVEN GEHALTSERHÖHUNG INVESTIEREN Ihre Mandanten oder Mandantinnen pro Monat 98,55 € in die Digitalen Essensmarken. Dieser Betrag reduziert sich nicht mehr, da die Digitalen Essensmarken noch vor Steuerabzug ausbezahlt werden.
BEI DEM MODELL DER GEHALTSUMWANDLUNG WERDEN TEILE des bestehenden Bruttogehalts in Digitale Essensmarken angelegt, so dass auch dieser Betrag nicht mehr vom Steuerabzug betroffen ist.
IHR MANDANT ODER IHRE MANDANTIN HAT ALSO DIE WAHL, ob für den Mitarbeiter-Benefit ein eigenes Budget herangezogen oder bereits vorhandenes Kapital eingesetzt werden soll.